Weihnachtsmarkt in der Ravennaschlucht aufgrund neuer Corona-Verordnung vorzeitig beendet
Nach einem erfolgreichen ersten Wochenende muss der Weihnachtsmarkt in der Ravennaschlucht bei Breitnau in diesem Jahr vorzeitig beendet werden.
Grund ist die neue Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg, die am Samstag, 4. Dezember 2021, in Kraft tritt und Veranstaltungen dieser Art untersagt. Damit kann der Markt in der Ravennaschlucht nur noch am heutigen Freitag stattfinden, die weiteren Öffnungstage ab Samstag müssen ausfallen – trotz 2G-Plus-Regelung für Besucher und eines umfassenden Hygiene- und Sicherheitskonzeptes, das sich an den ersten Öffnungstagen bewährt hat.
Weihnachtsmarkt Ravennaschlucht 2017
Der Weihnachtsmarkt in der Ravennaschlucht ist von Samstag, 4. Dezember 2021, an für dieses Jahr beendet. Letzter Öffnungstag ist der heutige Freitag. Aufgrund der neuen Vorgaben der baden-württembergischen Corona-Verordnung sind Veranstaltungen in dieser Größenordnung ab dem morgigen Samstag nicht mehr zulässig. Damit entfallen die noch ausstehenden Öffnungstage des Weihnachtsmarkts in der Ravennaschlucht. Inhabern von Tickets für diese Tage wird der volle Kaufpreis zurückerstattet.
Gemeinsam wollten die rund 40 Standbetreiber und die Hochschwarzwald Tourismus GmbH als Veranstalter den Besuchern an den vier Adventswochenenden einige unbeschwerte Stunden voller Vorfreude auf das Weihnachtsfest ermöglichen. Dies war nun lediglich an den ersten vier Öffnungstagen möglich, als zahlreiche Marktbesucher das einzigartige Ambiente zwischen den verschneiten Hängen der Ravennaschlucht und dem illuminierten Höllentalviadukt genossen.
Für bestmögliche Sicherheit sorgte ein detailliertes Hygienekonzept, das bereits lange im Vorfeld ausgearbeitet wurde. Das Konzept umfasste unter anderem feste, zweistündige Zeitfenster für alle Besucher, eine um 50 % reduzierte Besucherkapazität, ausschließlich online im Vorverkauf erhältliche Tickets, Shuttle-Busse mit fest gebuchten Plätzen und festen Abfahrtszeiten sowie die 2G-Plus-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) und Maskenpflicht für alle Besucher.
Für die Standbetreiber, von denen viele über Monate hinweg Waren produziert oder auf Vorrat verderbliche Lebensmittel eingekauft haben, ist das vorzeitige Ende des Weihnachtsmarkts besonders schmerzhaft. Unter www.hochschwarzwald.de/marktstaende sind alle Standbetreiber aufgeführt, zumeist mit Kontaktmöglichkeit. Wer noch auf der Suche nach handgemachten Weihnachtsgeschenken ist oder kulinarische Spezialitäten aus der Region genießen möchte, kann sich direkt an die Beschicker wenden und diese mit einer Bestellung unterstützen.
Mag. Thorsten Rudolph, Geschäftsführer der Hochschwarzwald Tourismus GmbH: „Wir bedauern sehr, dass wir den Weihnachtsmarkt in der Ravennaschlucht – im Gegensatz zu anderen Einrichtungen und Freizeitbetrieben mit 2G-Plus-Regelung – in diesem Jahr nicht fortführen dürfen, halten uns aber wie bisher an die gültige Verordnung. Das Veranstaltungskonzept hat sich an den ersten Tagen vollauf bewährt. Sicherer kann man aus unserer Sicht eine solche Freiluftveranstaltung nicht durchführen. Der gesamte Ablauf verlief reibungslos, die Besucher verhielten sich äußerst kooperativ und verständnisvoll und waren einfach glücklich über den Weihnachtsmarkt. Ich möchte mich bei allen Standbetreibern und Besuchern für ihre Unterstützung und das uns entgegengebrachte Vertrauen ganz herzlich bedanken. Wir erwarten nun von der Politik, dass den Standbetreibern, Zulieferern, Dienstleistungsunternehmen und dem Veranstalter der finanzielle Schaden schnell, unbürokratisch und vollumfänglich ersetzt wird – schließlich haben wir alle im Vorfeld und während der ersten Tage auf die gültige Verordnung vertraut, uns strikt daran gehalten und das Konzept sogar kurzfristig noch um die 2G-Plus-Regelung und Teststationen erweitert.“