Zusammenlegung für die Gemeinde Winden:
Staatssekretärin Sarah Schweizer übergibt Bewilligungsbescheid über 638.152,63 Euro an die Teilnehmergemeinschaft.
Landkreis Emmendingen: Im Zuge der Zusammenlegung in der Gemeinde Winden wurde ein weiterer wichtiger Schritt für die Infrastruktur der Region getan:

(von links): Rainer Birkle (Vorstand Teilnehmergemeinschaft Winden), Dr. Martin Schreiner (Dezernent Landratsamtes Emmendingen), Friedhelm Fakler (Vorstand Teilnehmergemeinschaft Winden), Klaus Hämmerle (Bürgermeister Gemeinde Winden), Thomas Striebel (Technischer Projektleiter Flurneuordnung), Staatssekretärin Sarah Schweizer (Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat), Karl Fischer (Stellv. Vorsitzender Teilnehmergemeinschaft Winden), Clemens Bieniger (Vorsitzender Teilnehmergemeinschaft Winden), Jürgen Baumann (Projektleiter Flurneuordnung), Stefanie Wernet (Mitglied Landtag von Baden-Württemberg), Robert Reichenbach (Vorstand Teilnehmergemeinschaft Winden), Marita Schmieder (CDU-Ortsvorsitzende)
Am vergangenen Freitag, 11. Juli 2026, übergab Staatssekretärin Sarah Schweizer den Bewilligungsbescheid für die nächste Tranche der laufenden Zusammenlegung.
Mit dieser neu bewilligten Tranche unterstützt das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland den Ausbau von acht Hofzufahrten im Ortsteil Oberwinden sowie die Errichtung einer Trockensteinmauer als ökologische Ausgleichsmaßnahme mit einer Fördersumme von 638.152,63 Euro. Die betroffenen acht Wege befinden sich in den Gebieten Erzenbach, Braunhöfe und Rüttlersberg und erstrecken sich über eine Gesamtlänge von rund 1.360 Metern.
Die Gesamtkosten für dieses Teilprojekt belaufen sich auf rund 808.000 Euro. Im gesamten Verlauf des Verfahrens wurden damit bereits Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 2,14 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hiervon übernimmt das Land Baden-Württemberg rund 1,69 Millionen Euro. Für die anfallenden Kosten erhält die Teilnehmergemeinschaft im Zuge der Zusammenlegung eine Förderquote von 79 Prozent, die gemeinschaftlich vom Land Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland getragen wird.
Flurneuordnung versteht sich in diesem Zusammenhang als aktive Wirtschaftsförderung für den ländlichen Raum. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig zu stärken. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist die Anlage und Modernisierung von Wegen und Brücken. Durch den bedarfsgerechten Ausbau der Hofzufahrten wird eine zeitgemäße Erschließung der Schwarzwaldhöfe sichergestellt. Dies erleichtert die Bewirtschaftung vor Ort erheblich und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der schützenswerten Kulturlandschaft im Südschwarzwald.


