Ein ernüchterndes Ergebnis
Alkoholtestkäufe: Drei von sechs Betrieben in Weil am Rhein verstoßen gegen Jugendschutzgesetz

Bild Alkohol: In drei von sechs getesteten Betrieben kam die minderjährige Testperson ohne Probleme an Hochprozentiges ran
Weil am Rhein. „Der Teufel hat den Schnaps gemacht“, heißt ein Evergreen von Udo Jürgens. Für Jugendliche ist Schnaps schlichtweg tabu. Wodka, Rum & Co. sind allesamt hochprozentige Spirituosen, deren Abgabe sowie Verzehr das Jugendschutzgesetz bei Jugendlichen unter 18 Jahren verbietet. Halten sich Supermärkte und Lokale an diese gesetzlichen Bestimmungen? Die Antwort: Nicht wirklich.
Das zumindest ist das ernüchternde Ergebnis der jüngsten Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein. Denn: In drei von sechs getesteten Betrieben kam die minderjährige Testperson ohne Probleme an Hochprozentiges ran.
Mehrmals im Jahr werden die so genannten Alkoholtestkäufe auch in Weil am Rhein durchgeführt. Die jüngste Tour im Stadtgebiet war bereits die 19. ihrer Art. Begleitet wurde die geschulte Testkäuferin durch Anna Lauer von der Villa Schöpflin - Zentrum für Suchtprävention, einer Polizeibeamtin des Polizeireviers Weil am Rhein und Olga Anselm, der Sachbearbeiterin für kommunale Kriminalprävention beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Weil am Rhein
Die 17-jährige Schülerin versuchte, bei insgesamt sechs Gewerbetreibenden an Hartalkohol zu gelangen. Bei keinem dieser Testkäufe war eine volljährige Begleitperson dabei. Und das Ergebnis war alles andere als erfreulich. „In 50 Prozent der Fälle war die Testperson erfolgreich“, schüttelt Olga Anselm den Kopf.
„Das sehr ernüchternde Ergebnis zeigt deutlich, wie wichtig und notwendig es ist, dass das verantwortliche Personal und die Betreiber der Gewerbebetriebe für dieses Thema weiterhin sensibilisiert werden“, sagt Anselm. „Es gilt über die Risiken aufzuklären und den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in den Fokus zu rücken.“
Nach dem Kauf wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den getesteten Gewerbebetrieben direkt von den Begleitpersonen auf den Verstoß angesprochen und über ihr Fehlverhalten belehrt. Der Kauf wurde anschließend rückabgewickelt. Bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen leitet die Stadtverwaltung übrigens ein Bußgeldverfahren ein.
Die Villa Schöpflin bietet Schulungen zu dieser Thematik an, die für alle Teilnehmenden kostenlos sind. Bei diesen Schulungen werden von Experten die Bestimmungen des Jugendschutzes und auch die Risiken des jugendlichen Alkoholmissbrauches vermittelt.
Für Anselm steht nicht nur wegen des betrüblichen Ergebnisses der jüngsten Alkoholtestkäufe fest: „Wir werden weiter kontrollieren und nicht müde, auf diese Problematik hinzuweisen.“


