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Nachrichten aus Kehl

Neue Parkzonen, neue Gebühren: Was beim Parken ab August gilt

Kehl – Neue Parkzonen und höhere Parkgebühren gelten vom 1. August an in der Kehler Innenstadt. Die wichtigsten Änderungen: Es gibt nur noch drei Parkzonen; Parkgebühren müssen künftig an allen Tagen – also auch sonn- und feiertags – entrichtet werden und zwar im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr. Für kurze Besorgungen kann in der Parkzone 1 eine halbe Stunde kostenfrei geparkt werden.

Neue Parkzonen

Stadtverwaltung Kehl

Parkzone 1

Die neue Parkzone 1 erstreckt sich rechts und links der Fußgängerzone, also im gesamten Gebiet zwischen der Kinzigstraße und der Jahnstraße. Im Norden wird die Parkzone 1 auf dem Abschnitt zwischen Hauptstraße und Kinzigstraße von der B 28 begrenzt; im Bereich zwischen Hauptstraße und Hermann-Dietrich-Straße von der Friedensstraße. Im Süden stellt die Großherzog-Friedrich-Straße im Wesentlichen eine Begrenzungslinie dar.

In der Hermann-Dietrich-Straße liegt nur der kleine Parkplatz beim Amtsgericht in der Parkzone 1. Der Stadthallenparkplatz und der Rathausplatz sind ebenfalls Teil der Parkzone 1. Über den Rathausplatz hinaus gelten die Regelungen der Parkzone 1 entlang der Hauptstraße bis zur Einmündung der Karlstraße. Außerdem zählt ein Teil der Oberländerstraße und der Abschnitt der Goldscheuerstraße bis zur Kreuzung mit der Friedrichstraße zur neuen Parkzone.

Wer mit seinem Auto in die Parkzone 1 einfährt, wird mit einem Schild darauf hingewiesen; das Gleiche gilt beim Verlassen der Parkzone 1. Dies hat den positiven Effekt, dass innerhalb der Parkzone 1 eine erkleckliche Anzahl an Schildern abgebaut werden kann.

Gebühren Parkzone 1

Pro Stunde wird in der Parkzone 1 eine Parkgebühr von zwei Euro fällig. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden. Wer nur eine kurze Besorgung machen möchte, kann am Parkscheinautomaten die Taste für kostenfreies Kurzparken drücken und zahlt nichts, wenn er innerhalb von 30 Minuten wieder wegfährt. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Parkzone 1.

Parkzone 3

Wer sich länger in der Innenstadt aufhalten möchte oder im Stadtzentrum arbeitet, mit der Tram nach Straßburg oder mit dem Zug wegfahren möchte, der nutzt am besten die Parkzone 3. Diese setzt sich aus dem Läger-Parkplatz und dem Park-und-Ride-Platz hinter dem Bahnhof zusammen. Die ununterbrochene Höchstparkdauer beträgt dort fünf Tage.

Gebühren Parkzone 3

Pro Stunde wird ein Euro Parkgebühr fällig; das Tagesticket kostet sechs Euro. Für Pendler werden Monats- und Jahrestickets für 30 beziehungsweise 200 Euro angeboten.

Parkzone 2

Die Parkzone 2 beschränkt sich auf die Parkplätze auf dem Bahnhofsvorplatz. Weil diese Stellplätze vor allem dafür vorgesehen sind, Personen zum Bahnhof zu bringen oder dort abzuholen, darf man dort sein Fahrzeug nur maximal 30 Minuten abstellen. Diese halbe Stunde kostet einen Euro.

Parkautomaten

Am einfachsten gestaltet sich das Lösen von Parkscheinen über die Handy-App. Wer lieber am Automaten zahlen möchte, kann dies entweder mit der Kredit- oder EC-Karte tun. Auch Bargeldzahlung bleibt möglich; allerdings kann hier der Weg zum nächsten Automaten etwas weiter sein, weil nicht mehr alle Geräte Münzgeld akzeptieren.

Monats- und Jahresparkscheine

Monats- und Jahresparkscheine gibt es nicht mehr beim Bürgerservice. Monatsparkscheine sind über die Handy-App oder am Automaten erhältlich. Jahresparkscheine können ausschließlich über die App gelöst werden; der Grund: Die Schrift auf dem Thermopapier verblasst deutlich vor Ablauf eines Jahres.

Und der Link zum Video: https://www.kehl.de/neue+parkzonen

Quelle: Stadtverwaltung Kehl

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