Zum Hauptinhalt springen
Nachrichten aus Emmendingen

Rechtswidrige Nutzung des Grundstücks in Windenreute als Wohnmobil-Stellplatz

Stadt verlängert Duldung der Nutzung bis März

Die Stadt Emmendingen hatte im Juni angekündigt, verstärkt gegen Schwarzbauten und unzulässige Nutzungen im Außenbereich zum Schutz von Natur und Umwelt vorzugehen. Genau das wurde bei dem Wohnmobilstellplatz in Windenreute umgesetzt.

Die Baubehörde hat bei einer Ortsbegehung festgestellt, dass Wohnmobile abgestellt sind, die nach Bundesgesetz (§35 BauBG) dort so nicht stehen dürfen. Laut Gesetz gehören in den Außenbereich ausschließlich Bebauungen, die im Innenbereich nicht angesiedelt werden können und dort massiv stören, wie z.B. geruchsintensive Betriebe der Landwirtschaft o. ä. - ein Abstellplatz für Wohnmobile fällt nicht darunter.

Nach einer Anhörung des Eigentümers zeigte er sich schnell einsichtig und kündigte daraufhin dem Pächter, der dort Wohnmobile abstellt. Um aber den Eigentümern der Wohnmobile noch ausreichend Zeit einzuräumen, sich um einen neuen Stellplatz zu bemühen, bietet die Verwaltung in Absprache mit dem Grundstückseigentümer eine Übergangslösung an: Die Stellplätze dürfen noch bis Ende März genutzt werden. So sind über den Winter die Stellplätze gewährleistet und alle Betroffenen haben genügend Zeit, sich einen neuen Stellplatz zu suchen.

Quelle: Stadt Emmendingen /Bild: Canva

Auch interessant:

Anzeige

Anzeige