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Nachrichten aus Region meets Business

Nackenschlag für Gastronomiebetriebe!

Vorübergehende Schließung muss rückgängig gemacht werden

Nach wenigen Monaten der Wiederbelebung nun ein weiterer Nackenschlag für die Wirtschaft:

Durch die verschärften Corona-Verordnungen müssen Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen ab dem 2. November schließen: Hier trifft es die Falschen – sie haben großteils Hygienekonzepte penibel eingehalten. Unterstützt der Staat die Betriebe nicht sofort massiv, droht für die meisten das Aus. Weiteres Ungemach für die Wirtschaft im Südwesten droht durch Verkündung der verschärften Corona-Maßnahmen, insbesondere für die Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen: sie sollen ab dem 2. November vorübergehend geschlossen werden.

Für Betriebe, die den ersten Lockdown überlebt haben, ein schwerer Schlag, der nun für viele das wirkliche Aus bedeuten könnte. Hier muss das Land die betroffenen Unternehmen sofort massiv finanziell unterstützen, ohne aber bürokratische Hürden aufzubauen – es eilt! Ob die angedachten Hilfen den Schaden abdecken wird bezweifelt.

Bei allem Verständnis für radikalere Maßnahmen zur Eindämmung der Zahl an Covid 19-Infizierten – erneut trifft es die Gastronomiebetriebe aber auch Freizeitein-richtungen mit voller Wucht. Hier sind nicht nur die Existenzen der Unternehmer massiv gefährdet, auch die zahlreichen Angestellten im Südwesten bangen um ihren Arbeitsplatz.

Mühselig haben die Gastrobetriebe nach dem ersten Lockdown wieder Fuß gefasst, Hygienekonzepte entwickelt und ständig angepasst. Die Entscheidung der Landesregierung ist somit schwer nachvollziehbar - schließlich gilt es als erwiesen, dass Treffen und Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten zu den wichtigsten Ursachen für die Verbreitung des Covid-19-Virus zählen, nicht aber Gastronomiebetriebe.

Hierzu Michael Hafner, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Badischer Unternehmerverbände: „Die Gastronomiebetriebe haben eindrucksvoll gezeigt, wie sehr sie sich in der Corona-Zeit an die Vorgaben gehalten haben. Es ist wirklich traurig, dass dies die Landesregierung diese Leistung nicht honoriert hat. Das muss rasch geändert werden, sonst schlittern viele Betriebe in die Insolvenz!“

Eine Hiobsbotschaft für den Einzelhandel im Südwesten ist der Lockdown in Frankreich, der ab Freitag, 30. Oktober, gelten soll: Franzosen dürfen ab morgen das Haus nur noch für notwendige Einkäufe, die Fahrt zur Arbeit oder wegen eines Arztbesuchs verlassen. Somit wird dieser Käuferstrom auf deutscher Seite schmerzlich vermisst werden.

Auch die Hotelbranche wird durch das Reise- und Übernachtungsverbot im Inland massiv leiden. Eine falsche Entscheidung - insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wirtschaftsbereich bereits im ersten Lockdown enorme Einbußen verzeichnet hat.

Vereinigung Badischer Unternehmerverbände (VBU)
Die Vereinigung Badischer Unternehmerverbände (VBU) ist die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Dachorganisation der südbadischen Wirtschaft und ist deren Sprachrohr. Sie hat derzeit 11 Mitgliedsverbände und diverse Einzelmitglieder aus Branchen, die nicht diesen Mitgliedsverbänden angehören. Insgesamt vertritt die VBU rund 6000 Unternehmen. Präsident ist Rudolf Kastner, Aufsichtsratsvorsitzender der EGT AG in Triberg, Hauptgeschäftsführer ist Michael Hafner, Freiburg.

Text:Vereinigung Badischer Unternehmerverbände e.V Bild: Pixaby

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