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Nachrichten aus Region meets Business

Corona-Pandemie BARMER entlastet gezielt Selbstständige

Selbstständige, die aufgrund der Corona-Krise erhebliche Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen, können bei der BARMER ab sofort einfach und unbürokratisch die Reduzierung ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beantragen.

„Die BARMER möchte mit dem vereinfachten Verfahren zur Beitragsreduzierung die finanzielle Situation betroffener Selbstständiger entschärfen“, erklärt Fabian Baumgart, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Lahr.

Dass der GKVSpitzenverband hierzu verbindliche Regelungen für alle Krankenkassen festgelegt habe, um die Selbstständigen zu entlasten, sei sehr zu begrüßen.
Antrag auf Beitragsreduzierung erheblich vereinfacht Zur Reduzierung der Beiträge reiche ein formloser Antrag.

Dieser müsse lediglich eine entsprechende schriftliche Erklärung enthalten, dass der Gewinneinbruch mindestens 25 Prozent betrage und auf die Corona-Krise zurückzuführen sei. Außerdem müssten die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Der bisher obligatorische Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes sei für eine Reduzierung der Beiträge bis auf Weiteres nicht mehr zwingend erforderlich. Die Anträge auf Beitragsreduzierung von Selbstständigen würden somit aufgrund der besonderen Situation erheblich vereinfacht.

Zinslose Stundung der Beiträge möglich Unternehmen, die sich in Liquiditätsengpässen befänden und bereits Hilfen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt hätten, könnten ihre Beiträge außerdem mit vereinfachten Anträgen stunden lassen. Diese Regelung gelte zunächst bis zum 30. April 2020.

Dieser müsse lediglich eine entsprechende schriftliche Erklärung enthalten, dass der Gewinneinbruch mindestens 25 Prozent betrage und auf die Corona-Krise zurückzuführen sei. Außerdem müssten die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Der bisher obligatorische Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes sei für eine Reduzierung der Beiträge bis auf Weiteres nicht mehr zwingend erforderlich. Die Anträge auf Beitragsreduzierung von Selbstständigen würden somit aufgrund der besonderen Situation erheblich vereinfacht.

Zinslose Stundung der Beiträge möglich Unternehmen, die sich in Liquiditätsengpässen befänden und bereits Hilfen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt hätten, könnten ihre Beiträge außerdem mit vereinfachten Anträgen stunden lassen. Diese Regelung gelte zunächst bis zum 30. April 2020.

Quelle: Barmer Bild:Pixabay

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