Urteil des DFB-Sportgerichtes zum Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 12.11.2022
Der Karlsruher SC wurde vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 12.11.2022 gegen den FC St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000, - Euro belegt.
Bei besagter Heimpartie wurden auf der Südtribüne des BBBank Wildpark durch das Abbrennen von Pyrotechnik und der daraus entstandenen dichten Rauchentwicklung mehrere Personen verletzt. Zudem wurde die Partie mit Verspätung angepfiffen.
Der ursprüngliche Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses sah eine Geldstrafe im sechsstelligen Bereich vor. Diesem Strafantrag hat der KSC nicht zugestimmt und in einer ergänzenden Stellungnahme nochmals seine Bemühungen zur Unterstützung bei der Aufklärung der Vorfälle sowie seine Kooperation mit den zuständigen Ermittlungsbehörden dargelegt.
“Wir distanzieren uns auch an dieser Stelle nochmals deutlich von den damaligen Geschehnissen und verurteilen diese! Darüber hinaus befinden wir uns weiterhin in einem regelmäßigen Austausch mit den Ermittlungsbehörden, aber auch mit der organisierten Fanszene, um die Vorfälle aufzuarbeiten. Der KSC begrüßt es, dass diese Bemühungen bei der finalen Urteilsfindung des DFB-Sportgerichtes anerkannt und dementsprechend berücksichtigt wurden. Dennoch verbleibt für uns am Ende eine empfindlich hohe Geldstrafe.“ so Geschäftsführer Michael Becker.
Unmittelbar nach den Vorfällen hat der KSC sein Sicherheitsmanagement evaluiert, zusätzliche Maßnahmen abgeleitet und diese seit Beginn der Rückrunde im Januar umgesetzt. Im Ergebnis wurde dem KSC sowohl durch die Polizei als auch dem Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe das behördliche Einvernehmen zum Sicherheitskonzept wieder erteilt. Unabhängig davon wird der KSC sein Sicherheitsmanagement fortlaufend überprüfen und optimieren.