Nachrichten aus Schwarzwald
Eisflächen auf Seen, Weihern und Rückhaltebecken:
Betreten verboten
Die Seen und Weiher in Villingen-Schwenningen sind derzeit nicht für den Eislauf freigegeben. Eine ausreichende Tragfähigkeit der Eisfläche ist nicht gegeben. Das Betreten der Eisflächen ist verboten, es besteht Einbruch- und Lebensgefahr! Das Betretungsverbot gilt gleichermaßen für Hochwasserrückehaltebecken wie am Villinger Krebsgraben (Foto). Es handelt sich um technische Anlagen, welche durchströmt werden. Es besteht Einbruch- und Lebensgefahr! Die Stadt Villingen-Schwenningen bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis
Das Hochwasserrückehaltebecken am Villinger Krebsgraben wurde von Unbekannten für den Eislauf präpariert – trotzt Betretungsverbot und Lebensgefahr.
Foto Stadt Villingen-Schwenningen; Abdruck
Text/Bild: Villingen-Schwenningen