Stadt setzt bei Grundsteuer C auf Dialog und gemeinsame Lösungen
Rund 120 Eigentümer informieren sich über Ziele, Verfahren und Handlungsmöglichkeiten
Rund 120 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben am Mittwoch, 8. Juli, die städtische Informationsveranstaltung zur Grundsteuer C in der Erwin-Braun-Halle besucht.

Rund 120 Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Angehörige nutzten die Informationsveranstaltung zur Grundsteuer C. Nach den Vorträgen kamen sie an den Stellwänden mit Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern ins Gespräch.
Neben der Vermittlung der fachlichen Grundlagen stand vor allem der persönliche Austausch im Mittelpunkt. Die Stadt zeigte unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten auf und machte deutlich, dass sie die Eigentümerinnen und Eigentümer frühzeitig beraten und gemeinsam mit ihnen nach geeigneten Lösungen für den jeweiligen Einzelfall suchen möchte. Zahlreiche Fragen, Anregungen und Hinweise wurden aufgenommen und nun fachlich geprüft.
„Unser Ziel ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen und auch strittige Themen gemeinsam bestmöglich in die Umsetzung zu bringen“, betonte Oberbürgermeister Gregor Bühler. Gemeinsam mit Stadtkämmerer Frank Spengler, Wirtschaftsförderin Nadine Meier und Carmen Spinner, Leiterin des Sachgebiets Liegenschaften und Abgaben, erläuterten sie die Hintergründe der Entscheidung, das vorgesehene Verfahren und die Möglichkeiten für die Eigentümerinnen und Eigentümer. „Die Grundsteuer C ist kein Baugebot. Sie soll einen Anreiz schaffen, baureife Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Dabei lassen wir die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht allein, sondern stehen ihnen als Ansprechpartner zur Seite.“
Der Gemeinderat hatte am 24. November 2025 beschlossen, die Grundsteuer C zum 1. Januar 2029 einzuführen. Der zeitliche Vorlauf von mehr als drei Jahren wurde bewusst gewählt. Er gibt den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu prüfen, sich beraten zu lassen und verschiedene Wege für die künftige Nutzung ihres Grundstücks abzuwägen.
Rückmeldungen werden individuell geprüft
Im Anschluss an die Vorträge konnten die Gäste ihre persönlichen Anliegen direkt mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt besprechen. An mehreren Stellwänden waren die Kernstadt und die einzelnen Ortschaften mit den dort ermittelten Baulücken dargestellt. Die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung standen für Einzelgespräche zur Verfügung.
Im gemeinsamen Austausch wurden zahlreiche Fragen, Anregungen und Hinweise zu einzelnen Grundstücken aufgenommen, die nun von der Stadtverwaltung ausgewertet und fachlich geprüft werden.
Vorhandene Flächen für die weitere Entwicklung nutzen
Ausgangspunkt der kommunalpolitischen Beratungen sind rund 250 baureife Baulücken im gesamten Stadtgebiet. Gleichzeitig besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Auch Oberkircher Unternehmen benötigen Flächen für ihre weitere Entwicklung, während sich neue Unternehmen für den Standort interessieren. Zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner stärken zudem die örtlichen Unternehmen und Vereine.
Neue Flächen außerhalb der bestehenden Siedlungsbereiche können jedoch nur eingeschränkt erschlossen werden. Viele Flächen im Außenbereich werden landwirtschaftlich genutzt. Hinzu kommt das landespolitische Ziel, den Flächenverbrauch bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Damit gewinnen bereits erschlossene und baureife Grundstücke innerhalb der bestehenden Siedlungsbereiche weiter an Bedeutung.
„Wir können nicht einfach in den Außenbereich ausweichen“, machte Bühler deutlich. „Wenn sich Oberkirch weiterentwickeln soll, müssen wir die vorhandenen Potenziale in der Kernstadt und den Ortschaften stärker in den Blick nehmen.“
Unterschiedliche Wege bleiben möglich
Den Eigentümerinnen und Eigentümern stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Dazu zählen die eigene Bebauung, ein Verkauf an private Interessenten, die Stadt oder einen Investor sowie eine Vergabe im Erbbaurecht. Auch eine Vermittlung an Dritte in Zusammenarbeit mit der Stadt oder ein Verkauf auf Rentenbasis kommen infrage. Bei einer notariell gesicherten Bauverpflichtung kann zudem eine Karenzzeit vorgesehen werden, während der keine Grundsteuer C erhoben wird. Die Entscheidung über die weitere Nutzung bleibt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern.
Welche Grundstücke konkret von der Grundsteuer C betroffen sein werden, soll in einer jährlich aktualisierten Allgemeinverfügung festgelegt werden. Mit der Festlegung gehen eine Prüfung des jeweiligen Grundstücks und eine Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer einher.
Die Stadt Oberkirch lädt dazu ein, frühzeitig das persönliche Gespräch zu suchen. Ansprechpartnerinnen sind Carmen Spinner vom Bereich Liegenschaften und Abgaben unter Telefon 07802 82-222 und per E-Mail an


