Neue Fahrradstraße in Lahr
Vorrang für den Radverkehr in der Raiffeisenstraße
Auf Empfehlung des Beirats für Verkehrsangelegenheiten hat die Stadt Lahr im östlichen Teil der Raiffeisenstraße eine Fahrradstraße eingerichtet, um eine gesicherte Radwegeverbindung zwischen Langenwinkel und Dinglingen herzustellen.

Fahrradstraße Raiffeisenstraße
Es ist neben dem Klostermattenweg und der Altmühlgasse die dritte Fahrradstraße in Lahr. Im Laufe des Jahres werden noch der Mauerweg und der Rosenweg in Fahrradstraßen umgewandelt.
Die Fahrradstraße Raiffeisenstraße schließt an den von Langenwinkel kommenden, parallel zur Kreisstraße 5344 verlaufenden Geh-/Radweg an und beginnt nördlich der Zufahrt zur Hursterhofbrücke. Von dort aus verläuft sie auf dem östlichen Teil der Raiffeisenstraße entlang des Druckhauses Kaufmann, der TÜV-Prüfstelle und weiterer Unternehmen bis zur Kfz-Zulassungsstelle. Diese Route wird dem Radverkehr bereits über das Wegweisungssystem empfohlen, da sich entlang der Hauptstrecke der Raiffeisenstraße lediglich ein Gehweg befindet.
Damit die ausgewiesene Route nun auch attraktiv wird und die Vorteile einer Fahrradstraße hinsichtlich mehr Sicherheit, Komfort und kürzeren Fahrzeiten durch Bevorrechtigungen wirken können, wurden gleichzeitig eine Haltverbotszone eingerichtet und die Vorfahrt an der Kreuzung zwischen dem Druckhaus Kaufmann und der TÜV-Prüfstelle zu Gunsten der Fahrradstraße geändert.
Die neue Regelung wird mit Schildern, Markierungen und Piktogrammen auf der Fahrbahn verdeutlicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Stundenkilometer. Das Nebeneinanderfahren ist erlaubt. Anliegerinnen und Anlieger dürfen die Straße weiterhin mit Kraftfahrzeugen befahren, müssen sich jedoch dem Tempo der Radfahrenden anpassen und besondere Rücksicht nehmen. Das Parken in der Fahrradstraße ist aufgrund der gleichzeitigen Anordnung der Haltverbotszone zukünftig untersagt.


