Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil mit Planfeststellungsbeschluss genehmigt
Rund 5.300 Einwendungen und Stellungnahmen wurden geprüft.
Landkreis Emmendingen. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Emmendingen für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil liegt vor.
Präsentieren den Planfeststellungsbeschluss (von links): Jutta Nopper (Fachbereichsleiterin Wasserrecht), Jens Dünnebier (Leiter des Amts für Wasserwirtschaft), Ann Kathrin Gerstner Herrera (Leiterin der Projektgruppe integriertes Rheinprogramm), Waltraud Wahl (ehemalige Fachbereichsleiterin Wasserrecht) Landrat Hanno Hurth, Hinrich Ohlenroth (erster Landesbeamter im Landratsamt und Leiter des Dezernats Umwelt).
Damit hat die zuständige Untere Wasserbehörde das vom Land Baden-Württemberg beantragte Verfahren zum Abschluss gebracht. Rund 5.300 Einwendungen und Stellungnahmen von Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürgern wurden im Planfeststellungsverfahren geprüft und sind in die Entscheidung eingeflossen.
Ein Hauptkritikpunkt war, dass das Land außerhalb von Hochwasserzeiten sogenannte „Ökologische Flutungen“ durchführen will. Diese richten sich nach dem Abflussgeschehen im Rhein und dienen als naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahme für die Eingriffe in Natur und Landschaft, indem sie für eine Anpassung von Flora und Fauna an die Hochwasserflutungen sorgen. Höchstrichterlich wurde das Konzept der „Ökologischen Flutungen“ bereits durch das Bundesverwaltungsgericht und mehrfach durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (zuletzt 2023 für den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört) bestätigt. Die im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen waren vom 16. bis 20. Mai 2022 in der Sporthalle Wyhl öffentlich erörtert worden.
Der vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg geplante Hochwasserrückhalteraum mit einer Fläche von 595 Hektar und der Abströmbereich mit 480 Hektar liegen auf den Gemarkungen Sasbach, Wyhl, Weisweil und Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Mit dem Rückhalteraum sollen bis zu 7,7 Millionen Kubikmeter Hochwasser zurückgehalten werden. Der Hochwasserrückhalteraum soll als Teilmaßnahme des Integrierten Rheinprogramms (IRP, siehe Hintergrund) dazu beitragen, den vor dem modernen Ausbau des Oberrheins durch Staustufen vorhandenen Hochwasserschutz der Rheinunterlieger (Ballungsgebiete Karlsruhe, Mannheim/Ludwigshafen, Speyer und Worms) gegen ein 200-jährliches Hochwasserereignis wiederherzustellen. Mit dem modernen Oberrheinausbau zwischen Basel und Iffezheim war ein Verlust von 130 km² Überschwemmungsfläche verbunden, die dem Oberrhein bei Hochwasser seither nicht mehr zur Verfügung stand.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird auf der Internetseite des Landratsamts und per Anzeige in der örtlichen Presse öffentlich bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die genehmigten Planunterlagen werden vom 1. bis 15. Oktober 2025 in den Rathäusern der Standortgemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Parallel können sie ab dem 1. Oktober 2025 auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/rueckhalteraum-wyhl/weisweil eingesehen und heruntergeladen werden.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Emmendingen steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim offen.
Hintergrund:
Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Es wurde 1988 von Baden-Württemberg initiiert und geht auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland zurück.
Durch den Bau der Staustufen am Oberrhein sind natürliche Auen und damit Überflutungsflächen verloren gegangen. Dies hat dazu geführt, dass bei großen Hochwasserereignissen am Rhein unterhalb von Iffezheim die akute Gefahr der Überströmung von Dämmen und von Dammbrüchen besteht. Um diese Hochwassergefahr zu reduzieren, sollen Flächen, die vor dem Staustufenbau noch überflutet waren, wieder zurückgewonnen werden.