Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
Die erteilten Anwohnerparkausweise gelten weiterhin. Widersprüchen wird abgeholfen. Aktuelle Infos auf freiburg.de

In einem bundesweit beachteten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche die Freiburger Gebührensatzung für das Anwohnerparken als unwirksam bewertet. Seither ist die Stadtverwaltung mit Hochdruck dabei, die Anfragen sowie Neuanträge auf einen Anwohnerparkausweis zu bearbeiten.
Oberbürgermeister Martin Horn betont: „Wir werden das Urteil gründlich aufarbeiten, doch hier gilt Sorgfalt vor Tempo. Wir sind bereits an der politischen Abstimmung für eine neue Regelung. Diese soll meiner Meinung nach vor allem unkompliziert für die Bürgerinnen und Bürger sein. Da eine Sozialstaffelung nicht mehr möglich ist, werde ich mich dafür stark machen, dass die neue Gebühr niedriger angesetzt wird, als das zuletzt der Fall war. Die Bepreisung soll fair sein. Wichtig ist dabei nicht zu vergessen, dass die erhöhten Gebühren dringende zusätzliche Investitionen in den Fuß- und Radverkehr möglich machen.“
Vieles ist mangels Urteilsbegründung noch offen oder in der Abwägung mit dem Gemeinderat. Spruchreif sind aber schon folgende Regelungen bis zu einer Folgeregelung: Es können weiterhin Parkausweise (Neuanträge und Folgeanträge) beantragt werden. Das Online-Verfahren wurde nach dem BVerwG-Urteil umgehend angepasst.
Alle bereits ausgestellten Parkausweise behalten ihre Gültigkeit.
Zu den laufenden Widerspruchsverfahren erfolgt von Amtswegen eine Rückmeldung an die Betroffenen. Alle Vorgänge, die sich aktuell im fristgemäßen Widerspruchsverfahren befinden, werden geprüft und die Differenz bis zu 30 Euro erstattet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung der rechtskräftig bezahlten Anwohnerparkgebühren. Eine etwaige (Teil-)Erstattung von bereits bezahlten Gebühren von bestandskräftigen Bescheiden aus Kulanz wird geprüft und vorbehaltlich der Urteilsgründe noch zurückgestellt. Deren Veröffentlichung wird in den kommenden Wochen erwartet.
Bei der Gebührenhöhe für Neuanträge gilt bis zur Neuregelung der Stadt Freiburg wieder die bundesgesetzliche Regelung. Das heißt: Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement (ABI), das für dieses Thema zuständig ist, stellt Anwohnerparkausweise auf Antrag ab sofort wieder zum Preis von 30 Euro (zwölf Monate) bzw. 15 Euro (sechs Monate) aus.
Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement hat in den letzten Tagen die internen Abläufe auf die eingehenden Nachfragen und Beschwerden angepasst und auf der städtischen Homepage unter www.freiburg.de/bewohnerparken FAQs zu den häufigsten Fragen eingestellt.
Neben Freiburg sind in Baden-Württemberg weitere Städte betroffen, die auch eine Anwohnerparkregelung haben, die über der bundesgesetzlichen Regelung einer Gebühr von 30 Euro liegt. Auch in diesen Städten wartet man nun auf die Urteilsbegründung und eine rechtssichere Regelung durch die Landesregierung. Mit dem Land findet nun ein enger Austausch statt, damit für die Kommunen schnellstmöglich eine belastbare Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Folgeregelung geschaffen wird.
Erstattet werden müssen Gebühren, gegen die fristgemäß Widerspruch eingelegt wurde. Eine etwaige (Teil-)Erstattung von bereits bezahlten Gebühren von bestandskräftigen Bescheiden aus Kulanz wird geprüft und vorbehaltlich der Urteilsgründe noch zurückgestellt. Bestandskraft erlangt ein Bescheid einen Monat nachdem die Bürgerinnen und Bürger ihren Bewohnerparkausweis samt Gebührenbescheid erhalten haben. Für die Erstattungen der Bescheide innerhalb der Widerspruchsfrist hat die Stadtverwaltung 24.000 Euro einkalkuliert.
Bisher sind beim ABI insgesamt 215 Widersprüche eingegangen. Darunter waren 90 Personen, die bereits „vorsorglich“ vor der Urteilsverkündung am 13. Juni Widerspruch eingelegt haben. Seit dem Urteil kamen 125 Widersprüche hinzu.
Gleichzeitig wird das ABI derzeit von Anfragen überrannt. Seit dem Urteilsspruch am 13. Juni gingen bereits über 1000 Mails und fast ebenso viele Anrufe ein (Stand 21. Juni). Daher verweist das Amt darauf, dass erst vier Wochen vor Ende der Gültigkeit eines bestehenden Ausweises ein neuer Bewohnerpark-Ausweis beantragt werden kann.
Aktuell liegen dem Amt über 1000 Neuanträge vor. Bei über der Hälfte handelt es sich um Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, die zwar schon einmal einen Bewohnerparkausweis für 30 Euro hatten, seit Erhöhung der Gebühren aber keinen mehr beantragt hatten. Das ABI ist zuversichtlich, alle Anträge bis Ende des Monats abarbeiten zu können.
Das ABI informiert alle Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises, die noch innerhalb der rechtlich festgelegten Widerspruchsfrist liegen, schriftlich über die Möglichkeit, noch Widerspruch einzulegen und damit Kosten bis auf 30 Euro erstattet zu bekommen.
Die Freiburger Gebührensatzung für das Anwohnerparken galt nach dem Beschluss im Gemeinderat seit April 2022. Der VGH Baden-Württemberg hatte in der ersten Instanz die Satzung im Juli 2022 für rechtmäßig erachtet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sie in seinem Urteil vom 13. Juni nun als unwirksam angesehen, weil die Stadt entgegen der Verordnung des Landes Baden-Württemberg anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen. Auch seien die Ermäßigungen aus sozialen Gründen, die die Satzung vorsah, ebenso unzulässig wie die Höhe der Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge. Die Stadt hatte dabei die Vorgabe des Landes umgesetzt, die zwingend einen Satzungserlass der Anwohnerparkgebühren-Regelung vorsah.


