Für Jugendliche ohne festen Wohnsitz
Berufsbildungsaussschuss spendet an die Freiburger StraßenSchule
Seit mehr als 20 Jahren spenden die ehrenamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der IHK Südlicher Oberrhein ihre Sitzungsgelder und Fahrtkostenzuschüsse an soziale Institutionen in der Region. In diesem Jahr erhielt die wie immer krumme Summe die Freiburger StraßenSchule. Der gemeinnützige Verein unterstützt und fördert Jugendliche und junge Erwachsene in akuter Wohnungsnot.
„Den können wir jetzt gerade im Winter sehr gut gebrauchen“, freut sich Cornelia Weiß von der Spender:innennbetreuung der Freiburger StraßenSchule über den Scheck des IHK Berufsbildungsausschusses. Die Spende von 1.197 Euro möchte sie für die Anschaffung von Winterhilfen des Vereins nutzen. „Von warmen Klamotten über Decken, Wärmflaschen und Schlafsäcken bis hin zu Tee und hygienischen Masken haben wir aktuell großen Bedarf“, berichtet Weiß. Rund 500 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von circa 15 bis 27 Jahren werden derzeit jährlich von der Freiburger StraßenSchule begleitet und unterstützt.

Mit einem Team aus sieben Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen betreibt die Einrichtung täglich StreetWork zu verschiedenen Zeiten. Weiß: „Die Schicksale der Jugendlichen, die mit uns Kontakt haben, sind sehr individuell. Einige sind aus schwierigen Verhältnissen und kommen nicht mit den Eltern zurecht, andere sind im familiären Umfeld Gewalt ausgesetzt oder haben Probleme in der Schule und wieder andere haben einen Flucht-Hintergrund“. Oft haben sie gemeinsam, dass sie das Vertrauen in ihr soziales Umfeld verloren haben. „Das fängt oft damit an, dass Jugendliche nicht zu Hause, sondern immer öfters mal bei Freunden, in Gartenhäusern oder Kellern übernachten und so Stück für Stück reinrutschen in die Obdachlosigkeit. Sind sie erst mal auf der Straße, müssen sie sich dort eine Rangfolge erkämpfen, jeden Tag Geld auftreiben, die eigenen Besitztümer schützen. Die Spirale nach unten folgt dann häufig auch sehr schnell“, sagt Weiß. In Kontakt zu treten und zu unterstützen ist da gar nicht so einfach. „Wir müssen meist über einen längeren Zeitraum Vertrauen aufbauen, bevor wir überhaupt unterstützen oder beraten können“, erklärt Weiß.
Dafür gibt es unterschiedliche Angebote. Mit einem bunten Kleinbus, dem StreetMobil, gibt es eine mobile Anlaufstelle, in der man sich aufwärmen, WLAN nutzen und sich beispielsweise zur Beantragung von staatlichen Hilfeleistungen beraten lassen kann. Zudem gibt es eine Tageanlaufstelle. Auch dort gibt es Beratungsleistungen, beispielsweise zu medizinischen und finanziellen Themen. Zusätzlich kann man Wäsche waschen, duschen, kochen oder sich eine Postadresse einrichten. „Gerade um Hilfen in Anspruch zu nehmen, ist eine Postadresse sehr wichtig“, sagt Weiß. In drei vom Verein betreuten Wohnprojekten sind derzeit 15 Jugendliche untergebracht. Weiß: „Darüber freuen wir uns, denn obdachlose Jugendliche haben es besonders schwer, sie laufen häufig unter dem Radar“. In einer Regelschule leistet das Team der Freiburger StraßenSchule außerdem Präventivarbeit in zwei Gruppen mit acht bis 14-Jährigen. „Aufgrund ihrer schlechten Erfahrungen haben sie oft ein geringes Selbstwertgefühl. Hier geht es darum, erst einmal zu lernen, was kann ich, worin bin ich gut und wie kann ich meine Zukunft gestalten, um nicht auf der Straße zu landen“, erzählt Weiß.
Die Freiburger StraßenSchule ist eine Einrichtung des SOS-Kinderdorf Schwarzwald in Kooperation mit dem Freiburger StraßenSchule e.V. Finanziert wird die Arbeit der Freiburger StraßenSchule zu 80 Prozent aus Spenden und Förderungen.
Hintergrund:
Anders als die anderen IHK-Ausschüsse nimmt der Berufsbildungsausschuss eine Sonderstellung ein: Dieser Ausschuss ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Ihm gehören Beauftragte der Arbeitgeber, Beauftragte der Arbeitnehmer und Lehrkräfte beruflicher Schulen an. Er ist der einzige Ausschuss, der Sitzungsgelder erhält und hat nicht nur eine beratende Funktion, sondern kann beispielsweise auch über die Einführung von Zusatzqualifikationen für Azubis, neue Weiterbildungsabschlüsse oder besondere Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung entscheiden, die dann für das gesamte Kammergebiet am südlichen Oberrhein gelten.


