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Nachrichten aus Bad Krozingen

Neuorganisation der Stadtverwaltung Bad Krozingen

Zum 1. Januar 2025 wird Bad Krozingen Große Kreisstadt. Damit verbunden ist nicht nur die Übernahme neuer Aufgaben, für die bis dahin das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig war, sondern auch eine umfassende organisatorische Neuausrichtung und Umstrukturierung der Stadtverwaltung.

Der künftige Oberbürgermeister mit seinen Amtsleitern: (v.l.) Jan Möhring (Amt für Planen, Bauen & Umwelt), Tobias Schneider (Amt für Digitales, Steuerung & Zentrales), Christian Thomann (Amt für Finanzen), Oberbürgermeister Volker Kieber, Stephan Busch (Amt für Bildung, Familie & Soziales), Andreas Schmid (Amt für Bürgerservice, Sicherheit & Liegenschaften).

Stadt Bad Krozingen

Im Zentrum steht dabei die Schaffung neuer Verwaltungsbereiche, die auf die spezifischen Herausforderungen einer Großen Kreisstadt zugeschnitten sind. Ziel ist es, die vorhandenen Kapazitäten zu erweitern, Prozesse effizienter zu gestalten und den zusätzlichen rechtlichen Aufgabenstellungen gerecht zu werden.

Schaffung einer Beigeordneten-Stelle und damit Gliederung der Stadtverwaltung in zwei Geschäftskreise Ab Februar 2025 wird Christoph Ober als Beigeordneter und Baubürgermeister einen eigenen Geschäftskreis mit den Bereichen Planen, Bauen, Umwelt übernehmen sowie als ständige hauptamtliche Vertretung von Oberbürgermeister Volker Kieber fungieren.

Aufteilung des derzeitigen Dezernats 1 in die Ämter Digitales, Steuerung und Zentrales sowie Bildung, Familie und Soziales.

Stephan Busch, der bisher im Dezernat als Fachbereichsleiter für den Bereich Kitas & Schulen zuständig war, wird künftig als Amtsleiter die Themen Bildung, Familie und Soziales verantworten. Der bisherige Leiter des Dezernats 1, Tobias Schneider, wird Amtsleiter für die Bereiche Digitales, Steuerung und Zentrales. Hier wird künftig auch die externe und interne Kommunikation sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angesiedelt sein.

Ab dem 1. Februar 2025 wird Christoph Ober das Führungsteam als Beigeordneter und Baubürgermeister verstärken – hier mit Bürgermeister Volker Kieber nach der Wahl im Gemeinderat

Neustrukturierung der Fachbereiche im Amt Planen, Bauen und Umwelt

Die Position des Bauamtsleiters übernimmt Jan Möhring, der zuvor als Fachbereichsleiter für die Bereiche Stadtplanung und Bauverwaltung zuständig war und seit Februar dieses Jahres auch bereits kommissarisch das Baudezernat geleitet hat. Das Amt für Planen, Bauen & Umwelt gliedert sich zukünftig in vier Fachbereiche, wobei die Themen Stadtplanung und Umwelt sowie Tiefbau und Baubetriebshof in jeweils einem Fachbereich zusammengefasst werden. Darüber hinaus wird das Gebäudemanagement ab 2025 ebenfalls im Amt für Planen, Bauen und Umwelt angesiedelt, genauer im Fachbereich Hochbau & Gebäudemanagment. Die Baurechtsbehörde wird zukünftig im Fachbereich Baurecht und Bauverwaltung verortet sein.

Schaffung der neuen Bereiche Ausländer- und Baurechtsbehörde sowie Rechnungs-prüfungsamt und Wohngeldstelle
Zu den neuen Aufgaben, welche die Stadt mit dem Status als Große Kreisstadt übernimmt, gehören neben der Übernahme weiterere ordnungsrechtlicher Themen (u.a. Gaststätten und Gewerbe), die Wohngeldstelle sowie die Bereiche Ausländer- und Baurechtsbehörde und das Rechnungsprüfungsamt. Insgesamt wurden dafür 11 neue Stellen in der Verwaltung geschaffen, die bereits alle erfolgreich besetzt werden konnten.

Ausländerbehörde

Ab dem 1.1.2025 ist die Ausländerbehörde für alle in Bad Krozingen und in den Teilorten lebende Ausländer zuständig. Organisatorisch untersteht sie dem Amt für Bürgerservice, Sicherheit & Liegenschaften, unter Amtsleiter Andreas Schmid. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Information und Beratung, Erteilen von Aufenthaltstiteln und von Genehmigungen zur Ausübung einer Beschäftigung, Ausweisung bzw. Abschiebung, Übernahme von Teilen des Asylverfahrens, Ausstellen von Passersatzpapieren und Duldungen sowie Beteiligung an Visaerteilungen. Geleitet wird die Ausländerbehörde von Marco Cárdenas Acosta. Weitere Informationen und Vereinbarung von Terminen ab Januar 2025 auf der städtischen Homepage unter www.bad-krozingen.de/ausländerbehörde

Baurechtsbehörde

Die Baurechtsbehörde der Stadt Bad Krozingen wird künftig für die Durchführung und Umsetzung des Baurechts in Bad Krozingen und den Teilorten zuständig sein.
Als Baurechtsbehörde hat sie unter anderem die Aufgabe, baurechtliche Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu regeln und zu überwachen. In dieser Funktion ist sie unter anderem für die Genehmigung und Kontrolle von Bauvorhaben zuständig. Sie prüft Bauanträge und Bauvoranfragen, erteilt baurechtliche Auskünfte, stellt Baugenehmigungen aus und überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften während des Bauprozesses. Dazu gehören unter anderem die Überwachung von Bauabläufen, die Kontrolle der Einhaltung von Bauvorschriften und die Durchführung von Bauabnahmen. Zu den Aufgaben gehören aber der Denkmalschutz, die Überwachung und Einhaltung der Energiegesetze, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Brandverhütungsschauen u.v.m.

Geleitet wird die Baurechtsbehörde von Anja Fellenberg. Weitere Informationen ab Januar 2025 auf der städtischen Homepage unter www.bad-krozingen.de/baurechtsbehörde 

Organigramm Übersicht - Große Kreisstadt (4)

Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Bad Krozingen ist eine nach der 
Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschriebene, unabhängige und weisungsfreie örtliche Prüfungseinrichtung. Es ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden und untersteht unmittelbar dem Oberbürgermeister. Als verwaltungsinterne Kontrollinstanz ist es für die Kontrolle der gesamten Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt und der Eigenbetriebe zuständig. Hierzu werden regelmäßig Prüfungen unterschiedlichster Art in allen Verwaltungsbereichen durchgeführt und in Prüfungsberichten dokumentiert. Geleitet wird das Rechnungsprüfungsamt von Susanne Behringer.

Wohngeldstelle

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Ab dem 1. Januar erfolgt die Antragstellung über den Bürgerservice im Bad Krozinger Rathaus. Weitere Informationen ab Januar 2025 auf der städtischen Homepage unter www.bad-krozingen.de/wohngeld 

Text/Bilder: STADT BAD KROZINGEN

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