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Dreiland-Klinikum stärkt Patientenautonomie: Systematische Erfassung des Patientenwillens schafft Klarheit über Therapiewünsche

Der Wille der Patientinnen und Patienten soll künftig noch stärker im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung stehen. Deshalb werden die Kliniken des Landkreises Lörrach im Rahmen ihrer Vorbereitungen auf das Dreiland-Klinikum einen neuen Standard etablieren:

Fachärztin Vanessa Kolle und der Ärztliche Direktor Prof. Dr. Tilman Humpl ( Dreiland-Klinikum Lörrach) (002)

Alle volljährigen stationären Patientinnen und Patienten – mit Ausnahme von Schwangeren, da eine Schwangerschaft keine Krankheit darstellt – werden künftig möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Aufnahme gezielt nach ihren Behandlungswünschen und Therapiezielen befragt. Bei elektiven Aufnahmen soll dies bereits im Vorfeld erfolgen.


Ziel ist es, den Patientenwillen frühzeitig zu erfassen und im weiteren Behandlungsverlauf so weit wie möglich zu berücksichtigen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob im Falle einer kritischen gesundheitlichen Verschlechterung eine Maximaltherapie einschließlich intensivmedizinischer Maßnahmen gewünscht wird oder ob bestimmte, teilweise belastende Behandlungen ausdrücklich nicht erfolgen sollen. „Patientenzentrierte Medizin bedeutet nicht nur, medizinisch das Richtige zu tun, sondern auch das zu respektieren, was Patientinnen und Patienten für sich selbst als richtig ansehen“, erklärt Udo Lavendel, Vorsitzender der Geschäftsführung. Der Ärztliche Direktor Prof. Dr. Tilman Humpl ergänzt: „Gerade bei schwerwiegenden Entscheidungen müssen wir frühzeitig wissen, was Menschen wünschen – solange sie selbst darüber entscheiden können.“

Hintergrund der neuen Regelung sind unter anderem Erkenntnisse aus dem klinischen Alltag. Auswertungen von Meldungen im Critical Incident Reporting System (CIRS) der Kliniken haben gezeigt, dass der Patientenwille in bestimmten Situationen noch konkreter und strukturierter erfasst werden sollte. Insbesondere dann, wenn Patientinnen und Patienten selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, kann es zu Unsicherheiten kommen. „Nicht immer stimmen die Vorstellungen von Angehörigen mit dem tatsächlichen Patientenwillen überein. Umso wichtiger ist es, diesen ohne Zeitdruck in Erfahrung zu bringen und frühzeitig zu dokumentieren“, erklärt Fachärztin Vanessa Kolle.


Therapiebegrenzung bedeutet nicht Verzicht auf medizinische Versorgung

Die Kliniken betonen ausdrücklich, dass eine Entscheidung gegen bestimmte intensivmedizinische Maßnahmen keinesfalls bedeutet, dass Patientinnen und Patienten nicht mehr behandelt werden. Vielmehr wird in solchen Fällen gemeinsam festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sinnvoll und gewünscht sind.

Die Behandlung konzentriert sich in dieser Situation vor allem auf Symptomkontrolle, Schmerztherapie, die Linderung von Beschwerden sowie alle medizinischen und pflegerischen Maßnahmen, die der bestmöglichen Lebensqualität dienen. Alle Patientinnen und Patienten erhalten unabhängig von ihren Therapieentscheidungen die notwendige medizinische und pflegerische Aufmerksamkeit. Wenn eine Maximaltherapie gewünscht wird, werden sämtliche medizinisch sinnvollen Maßnahmen ausgeschöpft – einschließlich intensivmedizinischer Behandlungen. Wird dies nicht gewünscht, erfolgt eine konkrete Dokumentation der gewünschten Therapiegrenzen. Dadurch erhalten alle Beteiligten Klarheit und Orientierung für den weiteren Behandlungsverlauf und können auch in zeitkritischen Momenten im Sinne des Patienten handeln. Um die unterschiedlichen Therapieansätze verständlich zu erläutern, erhalten stationäre Patientinnen und Patienten künftig ein Informationsblatt. Darüber hinaus sollen die Informationen auch in Wartebereichen und auf Stationen zugänglich gemacht werden.

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Wissenschaftliche Studie unterstreicht die Bedeutung frühzeitiger Gespräche

Wie wichtig die frühzeitige Klärung des Patientenwillens ist, zeigt auch eine im April im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Untersuchung befasste sich mit der Frage, wie zuverlässig Angehörige die Behandlungswünsche nahestehender Menschen einschätzen können.

Obwohl die Übereinstimmung zwischen tatsächlichem und vermutetem Patientenwillen mit rund 82 Prozent vergleichsweise hoch ausfiel, zeigte die Studie zugleich erhebliche Unsicherheiten. Nur etwas mehr als ein Drittel der Angehörigen fühlte sich sicher, medizinische Entscheidungen stellvertretend treffen zu können. Gleichzeitig machten die Autoren deutlich, dass klassische Patientenverfügungen allein häufig nicht ausreichen. Entscheidend seien vielmehr frühzeitige, strukturierte und wiederholte Gespräche zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie medizinischem Fachpersonal. Mehrere Intensivmediziner und Medizinethiker weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fehlentscheidungen in beide Richtungen möglich sind: sowohl eine unerwünschte Übertherapie als auch das Vorenthalten von Behandlungen, die eigentlich gewünscht gewesen wären. Die Studienautoren und zahlreiche Fachleute sehen deshalb Konzepte der gesundheitlichen Vorausplanung („Advance Care Planning“) als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Patientenautonomie und zur Vermeidung von Fehlentscheidungen.

Klinisches Ethik-Komitee unterstützt bei schwierigen Entscheidungen

Bereits im November 2024 haben die Kliniken des Landkreises Lörrach ein Klinisches Ethik-Komitee (KEK) als feste Einrichtung institutionalisiert. Es wurde im Rahmen der Vorbereitungen auf das Dreiland-Klinikum geschaffen und unterstützt Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Mitarbeitende bei ethisch anspruchsvollen Fragestellungen. In schwierigen Konstellationen soll das Komitee künftig frühzeitig in die Bewertung des Patientenwillens eingebunden werden. Das KEK hat dabei moderierende und beratende Funktion. Grundlage sind die ethischen Prinzipien Patientenautonomie, Fürsorge, Nichtschaden und Gerechtigkeit. Darüber hinaus entwickelt das Komitee Leitlinien, organisiert Fortbildungen und fördert den interprofessionellen Austausch.

„Ethik muss als gelebter Bestandteil der Klinikrealität sichtbar sein. Besonders bei sensiblen Entscheidungen, etwa am Lebensende, hilft ein ethischer Diskurs, schwierige Entscheidungen gemeinsam zu reflektieren“, betont Udo Lavendel. Die ärztliche Verantwortung bleibt dabei unberührt. Entscheidungen treffen weiterhin die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf einer medizinisch und ethisch reflektierten Grundlage. Bereits bei der Institutionalisierung des Komitees im Jahr 2024 hatte der Freiburger Medizinethiker Prof. Dr. Giovanni Maio dessen Bedeutung hervorgehoben. Mit der systematischen Erfassung des Patientenwillens setzen die Kliniken des Landkreises Lörrach einen weiteren Baustein ihrer Vision für das Dreiland-Klinikum um. Die Institutionalisierung des Klinischen Ethik-Komitees und die nun geplante standardisierte Erfassung des Patientenwillens stehen für eine Medizin, die sich nicht nur an medizinischen Möglichkeiten, sondern ebenso an den Werten und Entscheidungen der Menschen orientiert.

Hintergrundinformation

Das Klinische Ethik-Komitee (KEK) der Kliniken des Landkreises Lörrach unterstützt Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Mitarbeitende bei ethisch herausfordernden Fragestellungen. Es organisiert ethische Fallberatungen, entwickelt Handlungsempfehlungen, fördert Fortbildungen und stärkt den interprofessionellen Austausch. Die medizinische Verantwortung verbleibt dabei stets bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Text/Bild: KLINIKEN DES LANDKREISES LÖRRACH GMBH

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