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Nachrichten aus Region meets Business

Corona-Mietaufschub schadet Unternehmern!

Bundesregierung muss Gesetz dringend ändern

Adidas wollte kürzlich seine Ladenmieten vorerst nicht begleichen und ist nun auf massiven Druck zurückgerudert – dem sollten andere Konzerne schleunigst folgen.

Grund dafür ist die Corona-Mieten-Regelung der Bundesregierung: Sie gefährdet wichtige Einnahmen südbadischer Unternehmer und muss schnell geändert werden. An Unverfrorenheit kaum zu überbieten war kürzlich die Ankündigung großer Unternehmen wie Adidas, H&M und Deichmann, die im letzten Geschäftsjahr hohe Gewinne gemacht haben:

Sie wollten prüfen, ob sie – bedingt durch die vorübergehende Schließung ihrer Läden – ab April noch Miete zahlen. Adidas ist nun zurückgerudert und hat nach eigenen Angaben inzwischen seine Mieten bezahlt. Dem Beispiel sollten auch die anderen Kandidaten dringend folgen. Ausgangspunkt ist die Mietaufschub-Regelung der Bundesregierung, die für gewerbliche und private Mieter gilt: Verzeichnen sie durch die Corona-Krise nachweislich starke Einnahmerückgänge, können sie ihre Mieten zwischen dem 1.4. bis 30.6.20 vorübergehend nicht bezahlen - der Vermieter seinerseits kann nicht kündigen.

Beobachter machen die Überlegungen der Großunternehmen sprachlos, schließlich hat etwa der Textilhändler H&M im vergangenen Geschäftsjahr mit rund 1,27 Mrd. Euro ordentlich Gewinn gemacht. Adidas hat 2019 einen Überschuss von rund 1,92 Mrd. Euro ausgewiesen.

Hier gehen die Großen mit schlechtem Beispiel voran, denn was für die Corona-betroffenen Unternehmer eine vorübergehende Erleichterung sein mag, ist für Vermieter eine Katastrophe. Diese müssen weiterhin ihre Kredite bedienen und die Immobilien in Schuss halten. Letzteres ist gerade für viele kleinere südbadische Unternehmer eine wichtige Einnahmequelle.

Hierzu Michael Hafner, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Badischer Unternehmerverbände: „Nun ist die Bundesregierung dringend gefordert dahingehend die Regelung schnellstens so zu ändern, dass nur im äußersten Notfall - bei nicht vorhandener Liquidität - anteilig die Mieten gestundet werden dürfen. Hier geht es letztlich um den Schutz des grundgesetzlich geschützten Eigentums, das nur bedingt eingeschränkt werden kann.“

Quelle: Vereinigung Badischer Unternehmerverbände e.V. Bilder:Pixabay

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